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   VG Magdeburg, 29.09.2016 - 9 A 295/15   

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VG Magdeburg, 29.09.2016 - 9 A 295/15 (https://dejure.org/2016,59680)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 29.09.2016 - 9 A 295/15 (https://dejure.org/2016,59680)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 29. September 2016 - 9 A 295/15 (https://dejure.org/2016,59680)
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  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.09.2016 - 9 A 295/15
    Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt daneben den Gesetzesmaterialien und der Systematik des Gesetzes eine nicht unerhebliche Indizwirkung zu (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.03.2016 - OVG 4 S 49.15 - BVerfG, Beschl. v. 31.05.2011 - 1 BvR 857/07 - Orientierungssatz 1c, juris; Franz Bydlinski, Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff, 2. ergänzte Aufl. 1991).
  • BVerwG, 17.02.2015 - 4 B 56.14

    Flughafen München: Klagen von Kommunen gegen die dritte Start- und Landebahn

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.09.2016 - 9 A 295/15
    Die Tatsache, dass eine Frage politisch umstritten ist, führt dagegen für sich genommen nicht dazu, dass diese als wesentlich verstanden werden müsste (BVerwG, Beschl. v. 17.02.2015 - 4 B 56.14 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2016 - 4 S 49.15

    Anspruch der stillenden Mutter auf Freistellung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.09.2016 - 9 A 295/15
    Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt daneben den Gesetzesmaterialien und der Systematik des Gesetzes eine nicht unerhebliche Indizwirkung zu (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.03.2016 - OVG 4 S 49.15 - BVerfG, Beschl. v. 31.05.2011 - 1 BvR 857/07 - Orientierungssatz 1c, juris; Franz Bydlinski, Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff, 2. ergänzte Aufl. 1991).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2000 - A 2 S 404/97
    Auszug aus VG Magdeburg, 29.09.2016 - 9 A 295/15
    Versagungsgründe können dabei nur in gesetzlichen Grundlagen enthalten sein; anders gewendet: Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn eine Genehmigungspflicht besteht und die von der Kommune beabsichtigte Maßnahme den geltenden Rechtsvorschriften entspricht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 09.02.2000 - A 2 S 404/97 -, juris; Miller in Bücken/Thielmeyer/Grimberg/Miller/ Schneider/Wiegand/ Gundlach/Fenzel, KVG LSA-Kommentar, LBW, § 150 S. 3 - 5, Stand 05/2015).
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